Die Kanzlei Felix Steinhoff und Kollegen wurde im Jahr 1995 durch den Namensgeber Felix Steinhoff gegründet.
Was zunächst als „Einmannbetrieb“ begonnen hat, hat sich in der Zwischenzeit zu einer mittelständischen Kanzlei entwickelt, deren dreiköpfiges Anwaltsteam eine Vielzahl von privaten als auch gewerblichen Mandanten über die Grenzen des südlichen Sauerlandes hinaus berät.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt finden Sie und Ihr Vertragspartner im Notar einen unparteiischen kompetenten Berater für komplexe Sachverhalte im Grundstücks-, Unternehmens- und Erbrecht.
Als neutraler Mittler zwischen den Vertragsparteien hilft er bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen und sorgt mit klaren Formulierungen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Er belehrt beide Parteien ausgewogen über mögliche Risiken und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Urkundenrichtigkeit des Notars.
Das dreiköpfige Anwaltsteam berät Sie gerne in nahezu allen Rechtsgebieten.
Arbeitsrecht
Arzthaftungsrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Grundstücks- und Immobilienrecht
Haftpflichtrecht
Handelsrecht
Kaufrecht
Miet- und Pachtrecht
Nachbarrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Reiserecht
Seniorenrecht
Sportrecht
Strafrecht
Transportrecht
Unternehmensrecht und Unternehmensnachfolge
Vereins- und Verbandsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Werkvertragsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Das Team der Kanzlei Steinhoff und Kollegen besteht neben den drei Rechtsanwälten aus weiteren qualifizierten Mitarbeitern und Fachkräften, die sich für eine Lösung Ihrer Rechtsfragen mit viel Engagement einsetzen.