Der EGMR gab dem Kläger, welcher von Rechtsanwalt Felix Steinhoff vertreten wurde, recht und urteilte, dass die Bundesrepublik Deutschland Kinder, welche von nichtverheirateten Paaren vor 1949 geboren wurden, diskriminiert.
Eine Entscheidung zu Entschädigungszahlungen steht noch aus.
http://www.taz.de/Uneheliche-Kinder-in-Deutschland/!5395136/
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