Neben der Rechtsanwaltstätigkeit bestimmt die Notariatstätigkeit in der Kanzlei Steinhoff und Kollegen den Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit.
Der Notar unterscheidet sich vom Anwalt dahingehend, dass er als Beliehener staatliche Aufgaben wahrnimmt. Er berät unabhängig alle Beteiligten und wird nicht – wie der Rechtsanwalt – für eine Partei tätig. Der Notar ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Die vornehmliche Notarstätigkeit erstreckt sich hierbei insbesondere auf die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, dem Erstellen von notariellen Testamenten sowie Tätigkeiten im gesellschaftsrechtlichen Bereich.
Die Kanzlei Steinhoff und Kollegen verfügt über genügend Kapazitäten, die kompetente und qualifizierte Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in allen notariellen Angelegenheiten zu gewährleisten.
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